1. Was ist ein USA Arbeitsvisum H?
H-1B ist vorgesehen für einen Fachberuf, der die theoretische und praktische Anwendung hochspezialisierter Kenntnisse beinhaltet und den Abschluss einer spezifischen Hochschulausbildung voraussetzt. Für diese Klassifikation ist eine Bescheinigung des Arbeitsministeriums erforderlich. Dieser Visatyp schließt auch Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf Regierungsebene sowie kooperative Projekte unter der Leitung des Verteidigungsministeriums ein.
H-2A ist vorgesehen für die zeitlich befristete oder saisonale Arbeit im landwirtschaftlichen Bereich
H-2B ist vorgesehen für zeitlich befristete oder saisonal Beschäftigte bestimmter Nationalitäten („Eligble Countries List„) außerhalb des Landwirtschaftsbereichs. Diese Klassifikation verlangt eine befristete Arbeitserlaubnis, ausgestellt vom Arbeitsministerium.
H-3 ist vorgesehen für Auszubildende im nichtmedizinischen und nichtakademischen Bereich. Diese Klassifikation trifft auch für ein Praktikum im Rahmen der Erziehung behinderter Kinder zu.
2. Was kostet ein Arbeitsvisum in die USA?
Die Visumgebühr beträgt 190,00 $ (aktuell 180,50 €). Es können bei Zusatzleistungen weitere Gebühren entstehen (z.B. Rückversandkosten, beim Versand des Reisepasses).
3. Wie lange dauert die Visumbeantragung?
Eine allgemeine Aussage kann hier nicht gemacht werden, da die Bearbeitungszeit von den Wartenzeiten für die Konsulatstermine abhängig ist. Die Wartezeiten hängen von der Auslastung der Konsulate ab. Im schnellsten Fall kann das Visum innerhalb von 2- 3 Wochen beantragt werden, es kann jedoch auch mehrere Monate dauern. Gerne können Sie uns vor der Beantragung kontaktieren, um die ungefähren Wartezeiten zu erfragen.
4. Wo kann ich ein Arbeitsvisum für die USA beantragen?
Sie können Ihren Konsulatstermin in Berlin, Frankfurt am Main oder München wahrnehmen. Die Generalkonsulate in Düsseldorf, Hamburg und Leipzig haben keine Visaabteilung.
5. Wie lange ist ein Arbeitsvisum für die USA gültig?
Die Gültigkeit des Arbeitsvisum beträgt in der Regel beim Erstantrag 3 Jahre und kann um weitere 3 Jahre verlängert werden.
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