Touristen aus Deutschland benötigen kein Visum, müssen jedoch ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket sowie etwaige Visa für das nächste Zielland besitzen und bei Ankunft ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Ein visumfreier Aufenthalt für Besuche ist bis zu 90 Tage pro Halbjahr möglich.
Für längere Aufenthalte wird empfohlen, sich vorab an die Einwanderungsabteilung des Außenministeriums (Immigration Department Nuku’alofa, Tel. +67626970, E-Mail: visatonga@gmail.com) bzw. die Botschaft des Königreichs Tonga in London zu wenden.
Ein Überschreiten der Gültigkeitsdauer des Visums kann durch Nachzahlen der fälligen Verlängerungsgebühr behoben werden, im Einzelfall aber auch gerichtlich verfolgt und mit Geld- oder Haftstrafen und einer Einreisesperre belegt werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Bei allein reisenden Minderjährigen sollte sichergestellt werden, dass die Einreisebehörden von Tonga rechtzeitig von Sorgeberechtigten, Verwandten oder Bekannten in Tonga über die Ankunft informiert werden, um Schwierigkeiten bei der Einreise zu vermeiden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.