Touristen können sich grundsätzlich bis zu 90 Tage pro Halbjahr in Peru aufhalten. Die vorherige Beantragung eines Visums ist für einen touristischen Aufenthalt nicht erforderlich. Bei Einreise auf dem Landweg wird eine – zuvor auszufüllende – Einreisekarte („Tarjeta Andina de Migración“) mit der Aufenthaltsdauer ausgegeben, die für die Dauer des Aufenthalts aufbewahrt und bei der Ausreise wieder vorgelegt werden muss.
Bei Einreise über den Flughafen Lima ist die Karte nicht obligatorisch, meist werden lediglich die Einreise- und Aufenthaltsdaten in einem IT-System erfasst. Reisende sollten darauf achten, dass das Grenzpersonal bei der Einreise die bewilligte Aufenthaltsdauer im Pass, ggf. auf der Einreisekarte und im IT-System vermerkt.
Bei Überschreitung muss bei der Ausreise eine Geldstrafe in Höhe von derzeit 4,- Peruanischen Soles pro Tag der Überschreitung bezahlt werden, bevor das Land verlassen werden kann. Auch bei Verlust der Einreisekarte kann bei Ausreise eine Geldstrafe erhoben werden.
Einreisende Touristen müssen gelegentlich Weiterreise- oder Rückflugticket vorlegen, obwohl dies nicht den offiziellen Einreisevorschriften entspricht.
Die Entscheidung, welche Aufenthaltsdauer im Einzelfall bewilligt wird, obliegt den Grenzbehörden und kann auch z.B. von der deutschen Botschaft nicht beeinflusst werden.
Die früher geltende Regelung (Aufenthalt bis zu 183 Tagen im Jahr) wurde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Visafreiheit für peruanische Staatsangehörige in den europäischen Schengen-Staaten außer Kraft gesetzt. Eine nachträgliche Verlängerung der 90-tägigen Aufenthaltsdauer ist nur ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen möglich und muss über die peruanische Einwanderungsbehörde beantragt werden. Zu Erfolgsaussichten kann keine Aussage getroffen werden.
Detaillierte Informationen sind in spanischer Sprache erhältlich unter www.migraciones.gob.pe oder bei den peruanischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. Ihrem Wohnsitzland.
Bei Einreise auf dem Landweg, auch nachts mit dem Überlandbus, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Einreisedatum durch einen Stempel der Grenzbehörde im Pass und auf der Einreisekarte dokumentiert und dass sichergestellt wird, dass die Einreise auch in elektronischer Form im System erfasst wird. Andernfalls gehen die peruanischen Behörden von einem illegalen Aufenthalt aus, der zu erheblichen Problemen bei der Ausreise und im ungünstigsten Fall zu einer kostenpflichtigen Abschiebung führen kann.
Da einige Grenzübergänge wie etwa in Puno (bei Einreise aus Bolivien) nachts nicht besetzt sind und folglich die o.g. Einreiseformalitäten nicht erfüllt werden können, sollte bei der Reiseplanung unbedingt darauf geachtet werden, dass die Einreise tagsüber erfolgt.
Ein- oder Ausreise über die USA
Für Reisen über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
Hinweise zur Reise mit Minderjährigen
Zur Ausreise aus Peru ist gemäß Mitteilung der peruanischen Einwanderungsbehörden für Minderjährige, die nicht von beiden sorgeberechtigten Eltern begleitet werden, unter folgenden Umständen zwingend die Vorlage einer von einem peruanischen Notar ausgestellten Zustimmungserklärung des nicht mitreisenden Elternteils oder eine gerichtliche Ausreisegenehmigung erforderlich:
– für Minderjährige, die (auch) die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, bei Wohnsitz in Peru oder bei im Ausland wohnhaften Peruanern nach einem Aufenthalt in Peru von über 90 Tagen;
– für Minderjährige, die nicht die peruanische Staatsangehörigkeit besitzen, nur bei Wohnsitz („Residencia“) in Peru.
Nähere Informationen (auf Spanisch und Englisch) finden Sie auf der Webseite der Einwanderungsbehörde „Migraciones“.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.