Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visumfrei nach Paraguay einreisen. Dieser Aufenthalt kann mit Genehmigung der paraguayischen Ausländerbehörde (Migraciones) einmalig um 90 Tage verlängert werden. Nähere Auskünfte erteilt Migraciones, Tel. +595-21-446 066.
Bei einem geplanten längerfristigen Aufenthalt in Paraguay sind Informationen vorab über die Aufenthaltsbestimmungen bei der paraguayischen Botschaft in Berlin einzuholen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Allein oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige benötigen für die Ein- und Ausreise nach/ aus Paraguay eine Reisegenehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten.
Nähere Informationen zur Erteilung einer solchen Reisegenehmigung in Deutschland finden Sie auf der Webseite der paraguayischen Botschaft in Berlin. In Paraguay muss die Genehmigung („permiso del menor“) vor einem Friedensrichter („juzgado de paz“) abgegeben werden.
Neben der Reisegenehmigung ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Deutsche Geburtsurkunden müssen von der paraguayischen Botschaft legalisiert und von einem anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein.
Ein- und Ausreise auf dem Landweg
Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcón (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von derzeit 226.674,- Gs. (ca. 37,- €) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, ist es ratsam, die Strafe nicht erst am Flughafen zu bezahlen, sondern dies schon 1-2 Tage vor Abflug bei der zuständigen Behörde (Migraciones) zu erledigen.
Einreise aus und Weiterreise nach Brasilien
Seit Ende Januar 2018 ist für Einreise aus den brasilianischen Bundesstaaten Bahía, Espírito Santo, Rio de Janeiro und São Paulo wie auch für die Ausreise dorthin die Vorlage eines internationalen Gelbfieberausweises bei der Passkontrolle (Migraciones) erforderlich.
Die Gelbfieberimpfung und der internationale Gelbfieberausweise sind nach Auskunft des paraguayischen Gesundheitsministeriums u.a. bei den staatlichen Regionalkrankenhäusern und der „Décimo Octavo Región Sanitaria“ in Asunción (Avda. Brasil e/ Manuel Domínguez y Fulgencio R. Moreno, Tel. 021-204 758) erhältlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.