Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein.
Die Einreise sollte keinesfalls mit gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten erfolgen. Auch wenn die Behörden in Deutschland über das Wiederauffinden von Reisedokumenten unterrichtet worden sind, kann es vorkommen, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Visum
Die Einreise nach Montenegro ist unabhängig vom Aufenthaltszweck bis zu einer Dauer von 90 Tagen visumsfrei. Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Lande eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.
Polizeiliche Anmeldung
Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.