Visum Monaco

 

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

 

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

 

Entsprechend dem Nachbarschaftsabkommen zwischen Monaco und Frankreich vom 18. Mai 1963 (in der Fassung vom 1. Juni 2007) finden die für Frankreich geltenden Einreisebestimmungen auch für die Einreise nach Monaco Anwendung.

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.