Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.
Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen in Irak kann ein Visum bei Einreise (Land-, Luft- und Seeweg) ausgestellt werden. Die Gebühren sind in USD zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.
Visa für Aufenthalte über 60 Tagen müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.
Die Botschaft von Irak stellt aktuell keine Visa aus, daher können wir Sie bei Visumangelegenheiten leider nicht unterstützen. Bei Fragen zu Einreisebestimmungen oder zur Visumbeantragung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige irakische Konsulat.
Rechtlicher Hinweis
Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.