Die Konsulate Indonesiens in Deutschland erteilen keine Visa mehr. Visa können nur noch über das Onlineportal der indonesischen Immigrationsbehörde beantragt werden. Die Beantragung erfolgt durch den indonesischen Sponsor. Beim Touristenvisum durch ein/e registrierte/s Reisebüro, Touristikagentur oder Hotel in Indonesien. Beim Geschäftsvisum durch ein registriertes Unternehmen in Indonesien (Geschäftspartner).
Wir können bei der Visumbeschaffung nicht unterstützend tätig sein.
Mit dem Reisepass können deutsche Staatsangehörige je nach Zweck, Reiseroute und Dauer des Aufenthaltes in Indonesien entweder
– bei der Einreise ein „Visa on Arrival“ erhalten oder
– vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung der Republik Indonesien ein Visum beantragen.
Geschäftsreisende sollten beachten, dass Tätigkeiten, die über bloße Geschäftsgespräche hinausgehen, arbeitserlaubnispflichtig sein können. Nähere Informationen können bei der indonesischen Botschaft erfragt werden.
Auskünfte über die Notwendigkeit der Beantragung einer (Kurzzeit-) Arbeitserlaubnis können daher nur die Auslandsvertretungen der Republik Indonesiens erteilen.
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
Das Visum (Visa on Arrival) ist bis zu 30 Tage gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Visums um weitere 30 Tage ist möglich. Zuständig ist jede Ausländerbehörde (Imigrasi) in Indonesien.
Ein vor der Einreise erteiltes Visum ist in folgenden Fällen erforderlich:
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt eine zusätzliche Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.
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