Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen.
Flugreisen nach Deutschland können nur mit einem gültigen Reisepass/Personalausweis bzw. einem von den deutschen konsularischen Vertretungen in Griechenland ausgestellten Passersatzdokument angetreten werden. Reisende, die über ihren Reisepass und den Personalausweis verfügen, sollten daher eines dieser beiden Dokumente oder sonst Kopien der Reisedokumente sicher (z.B. im Hotelsafe) hinterlegen.
Bei Verlust des Ausweisdokuments können Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen ausgestellt werden. Vor Ausstellung muss jedoch über die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung in Deutschland eine Identitätsüberprüfung durchgeführt werden. An Wochenenden/Feiertagen entfällt daher diese Möglichkeit in der Regel wegen fehlender Erreichbarkeit der vorgenannten Behörden. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauf folgenden Werktag ausgestellt werden.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.
Bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. Reisenden wird empfohlen sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen zu erkundigen.
Einreise mit Tieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren sollten die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de beachtet werden
Aufenthaltserlaubnis
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.