Studentenvisum China (X2)

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

Der Visumantrag muss online über folgenden Link erstellt werden:
Link zum Onlineantrag

Wenn Sie den Antrag eigenständig online ausfüllen, beantworten Sie die Frage 9.1B mit „by visiting the visa center“.

Der Antrag muss danach ausgedruckt werden und auf der Seite 1 unten sowie beim Punkt 9.1A unterschrieben werden.

Alternativ können Sie uns folgenden Antrag ausgefüllt zukommen lassen und uns mit der Erstellung des Visumantrages beauftragen:

– 1x biometrisches Passfoto mit weißem Hintergrund

– Reisepass im Original mit mind. 6 Monaten Gültigkeit und 2 freien Seiten

– Sollte der Reisepass ab dem 01.01.2017 ausgestellt worden sein, wird folgendes Zusatzformular benötigt. Alternativ kann auch der ehemalige Reisepass mit eingereicht werden.

– Original und Kopie des Zulassungsbescheides (Admission Notice), der von einer Schule oder einer anderen Institution ausgestellt wurde

– Bei Nicht-deutschen Staatsbürgern: gültige Aufenthaltserlaubnis; Bei Nicht-deutschen EU-Bürgern: Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate)

– Bei Besitzern eines noch gültigen Chinavisums: Kopie des Visums. Das noch gültige Visum wird annulliert, da man nur ein einziges gültiges Visum besitzen darf.

Senden Sie bitte alle benötigten Unterlagen an folgende Anschrift:

Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin

Konsulatsgebühren:

einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise bei einer Bearbeitungszeit von 3- 4 oder von 5- 10 Konsulararbeitstagen: 125,45 € (60,00 € Konsulatsgebühr + 65,45 € CVASC-Gebühr)

einmalige, zweimalige oder mehrmalige Einreise bei einer Bearbeitungszeit von 2 Konsulararbeitstagen: 182,15 € (81,00 € Konsulatsgebühr + 101,15 € CVASC-Gebühr)

Unsere Servicegebühren:

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 5- 10 Konsulararbeitstage ab dem vereinbarten Termin / 95,20 € brutto, 80,00 € netto

+ optional Erstellung des Visumformulars: 142,80 € brutto, 120,00 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 3- 4 Konsulararbeitstage ab dem vereinbarten Termin / 119,00 € brutto, 100,00 € netto

+ optional Erstellung des Visumformulars: 178,50 € brutto, 150,00 € netto

Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 2 Konsulararbeitstage ab dem vereinbarten Termin / 142,80 € brutto, 120,00 € netto

+ optional Erstellung des Visumformulars: 214,20 € brutto, 180,00 € netto

Bearbeitungszeiten

Bitte beachten Sie, dass wir für die Einreichung Ihrer Unterlagen einen Termin vereinbaren müssen. Die Wartezeiten für die Termine liegen bei 1- 5 Konsulararbeitstagen. Unsere oben erwähnten Bearbeitungszeiten beginnen ab dem vereinbarten Termin. Ein Termin kann erst vereinbart werden, wenn uns die benötigten Unterlagen vollständig und fehlerfrei vorliegen.

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. In dieser Gebühr sind auch die Kreditkartengebühren enthalten. Diese Gebühr ist steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.