Seit dem 16.12.2019 ist eine persönliche Vorsprache des Antragstellers im Antragszentrum aufgrund der Erfassung der Fingerabdrücke notwendig. (Ausgenommen hiervon sind befreite Personen s. unten).
Folgende Personen sind von der Abgabe der Fingerabdrücke befreit:
*Nachdem ein Antragsteller bereits ein Visum mit vorheriger Erfassung der Fingerabdrücke erhalten hat, muss er für weitere Anträge in den nächsten 5 Jahren nicht erneut persönlich vorsprechen.
Bedingung hierfür ist, dass das Visum sich in demselben Reisepass befindet mit dem der neue Visumantrag gestellt wird.
Daher empfiehlt es sich für Reisende, welche öfters nach China reisen müssen, beim neuen Antragsverfahren einen Reisepass mit mind. 5 Jahren Gültigkeit zu verwenden (ggf. vorher einen neuen zu beantragen).