Trotz Entfall der Passkontrollen innerhalb der Schengen-Staaten ist jeder Reisende verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten müssen sich EU-Bürger bei der Polizei registrieren und bei der finnischen Meldebehörde (Maistraatti) anmelden.
Weiterreise in die Russische Föderation
Es wird darauf hingewiesen, dass für Reisen in das benachbarte Russland ein gültiger Reisepass sowie ein Visum erforderlich sind.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.