Reisedokumente müssen gültig sein.
Estland ist dem Schengener Abkommen beigetreten. Dadurch sind die Binnengrenzkontrollen an den Land- und Seegrenzen zwischen Estland und den anderen Schengenstaaten eingestellt worden. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei- als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern, da Reisende gesetzlich verpflichtet sind, sich bei Reisen in Estland und auch bei der Nutzung der Fährverbindungen in Nachbarländer, ausweisen zu können. Eine Reise ohne gültiges Ausweisdokument stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen bis zu 800,- € geahndet werden. Sollten während Ihres Estland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gehen oder gestohlen werden, wird daher dringend empfohlen, sich bei der Deutschen Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.