Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
– Reisepass im Original
– 1 biometrisches Passbild
– Flugbestätigung über Hin- und Rückflug
– Entsendungsschreiben der deutschen Firma über Zweck und Zeitraum der Reise sowie Kostenübernahmeerklärung
Bitte senden Sie alle benötigten Unterlagen an folgende Anschrift:
Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin
Konsulatsgebühren
Visum für eine einmalige Einreise: 57,00 €
Visum für mehrmalige Einreisen: 110,00 €
Unsere Servicegebühren
Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
Visumbeschaffung/ Bearbeitungszeit 3- 4 Werktage: 130,90 € brutto, 110,00 € netto
Zahlungsbedingungen
Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 71,40 € oder 95,20 € (je nach Bearbeitungseit). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.
Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.