Deutsche Staatsangehörige benötigen – ebenso wie die Staatsangehörigen aller anderen Staaten – für die Einreise nach Australien ein Visum, das vor Reiseantritt eingeholt werden muss. Geschäftsreisende und Touristen aus Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern müssen die elektronische Einreisegenehmigung beantragen.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen um die elektronische Einreisegenehmigung zu beschaffen:
– Kopie des Reisepasses (nur Angabenseite)
Bitte füllen Sie die Auftragserteilung und den Fragebogen aus und senden Sie es zusammen mit der Kopie des Reisepasses per E-Mail oder Post an folgende Adresse:
E-Mail: info@visum-international.de
Visum International
Danziger Str. 26
10435 Berlin
Nach unserer Bearbeitung erhalten Sie bei positivem Bescheid die Genehmigung von uns per Mail oder Post zugesandt.
Das elektronische Einreisegenehmigung ist 12 Monate gültig zur mehrfachen Einreise und berechtigt zu einem Aufenthalt von 3 Monaten pro Einreise.
Unsere Servicegebühren
e-Einreisegenehmigung, 5- 10 Werktage Bearbeitungszeit: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
e- Einreisegenehmigung , 3- 4 Werktage Bearbeitungszeit: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
e- Einreisegenehmigung , 1- 2 Werktage Bearbeitungszeit: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
Zahlungsbedingung: Sie erhalten nach Auftragseingang und Kontrolle der Unterlagen die Rechnung per Mail (auf Wunsch auch per Post) zugesandt und können den Betrag per Überweisung begleichen.
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.
Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.