Legalisierung Katar

Legalisierung Katar – Vorgehensweise

 

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Katar mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

 

Legalisierung Katar – Legalisierungsvorschriften

  1. Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar.
  2. Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben.
  3. Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
  4. Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
  5. Jedes Dokument ist separat durch die entsprechende Behörde zu beglaubigen. Sammeldokumente werden NICHT legalisiert.
  6. Verträge, Vollmachten, Assignments sowie alle Arten von Zertifikaten müssen vom BfAA endbeglaubigt sein. Für Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Packlisten und Preislisten ist die Beglaubigung der IHK ausreichend.
  7. Bei Handelsrechnungen über € 263.158,01 werden die Centbeträge aufgerundet.
  8. Zeugnisse können nur beglaubigt werden, wenn 3 Dokumente vorhanden sind: Notenspiegel, Diplom-Urkunde, Zeugnis. Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Bescheinigung der Uni diesbezüglich vorzulegen. Zeugnisse müssen von der Hochschule und der Behörde des Bundeslandes vorbeglaubigt werden. Anschließend erfolgt die BfAA Endbeglaubigung.
  9. Alle Handelsdokumente müssen von der Ghorfa beglaubigt werden.
 
 

 

Legalisierung Katar – Konsulatsgebühren

Ursprungszeugnis 

je 40,- €

Verschiffungsdokumente/ Paking List

je 40,- €

Handelsverträge

je 40,- €

Handelsregister/ Herstellererklärung/ Analysenzertifikat/ CPP/ GMP

je 40,- €

Gesundheitszertifikat

je 27,- €

Alle privaten oder persönlichen Dokumente (auch Zeugnisse)

Preisliste

Polizeiliches Führungszeugnis

je 27,- €

je 27,- €

je 27,- €

Vollmacht 

je 40,- €

Rechnungen (Original und Kopie)
von 0,- € bis 4.000,- €
von 4.000,01 € bis 26.667,- €
von 26.667,01 € bis 66.667,- €
von 66.667,01 € bis 266.667,- €
ab 266.667,01 €

 

je 133,- €
je 267,- €
je 667,- €
je 1.333,- €
je Rechnungssumme x 0,006 €

Rechnungen (Original und Kopie)
von 0,- bis 4.110,- $
von 4.110,01 $ bis 27.397,- $
von 27.397,01 $ bis 68.493,- $
von 68.493,01 $ bis 273.973 $
ab 273.973,01 $

je 133,- €
je 267,- €
je 667,- €
je 1.333,- €
je Rechnungssumme x 0,00584 €

 

Legalisierung Katar – Unsere Servicegebühren

 

Dokumentenlegalisierung

Legalisierung durch die Botschaft, Bearbeitungszeit  8- 12 Konsulararbeitsge

für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Legalisierung durch die Botschaft, Bearbeitungszeit  4- 7 Konsulararbeitsge

für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Die GHORFA- Gebühr beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 5- 8 Werktage, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto

 

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 2- 3Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr des Landgericht beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

 

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

 

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

 

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

 

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Beglaubigung durch die Behörde des Bundeslandes
Die Gebühr der Behörden beträgt ca. 20,00 € pro Dokument
(abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

 

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