Legalisierung Irak

Legalisierung Irak – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Irak mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.

 

Legalisierung Irak – Legalisierungsvorschriften für Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen
  • Alle Handelsdokumente müssen von der IHK und der Ghorfa vorbeglaubigt werden.
  • Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
  • Ist im Ursprungszeugnis ein Drittland aufgeführt, ist darüber eine Kopie des Ursprungszeugnisses aus dem Herstellerland beizulegen.
  • Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genauestens angegeben. z.B. nur EU reicht nicht aus.
  • Die Rechnungsnummer muss auf dem Ursprungszeugnis vermerkt sein (Feld Nr.5)
  • Am Schluss der Rechnung muss folgende zu unterschreibende Erklärung abgegeben werden: „We hereby declare that the country of origin of the goods is the Federal Republic of Germany. We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported for our own account and that the goods are of pure national origin of the exporting country.“
  • Auf der Rückseite des Ursprungszeugnisses muss folgende zu unterschreibende Erklärung abgegeben werden: „We hereby declare that the country of origin of the goods is the Federal Republic of Germany. We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported for our own account and that the goods are of pure national origin of the exporting country.“
  • Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein Gesundheitszeugnis zur Legalisierung mit einzureichen.
  • Für Medikamente ist eine Analysezertifikat notwendig.
  • Alle Zertifikate werden nur in Verbindung mit Rechnung (keine Proforma-Rechnung) und Ursprungszeugnis legalisiert.
  • Gesundheitszeugnisse sind vor dem BfAA durch das Gesundheitsministerium vorzubeglaubigen.
  • Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
  • Wenn die Empfänger- und Rechnungsadresse unterschiedlich sind, muss dies auf der Rechnung vermerkt sein.
  • Ursprungszeugnisse dürfen keine Handelsrechnungen, Erklärungen oder Bilanzen beinhalten.
Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:
  • Ladeschein (Konnossement)
  • Warentestzertifikat (Certificate of Conformity ausschliesslich akzeptiert von HQTS China, Intertek Int. Limited UK und Bureau Veritas)
  • Importlizenz der irakischen Firma (wenn der Empfänger vom privaten Sektor ist)
  • Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein amtlich ausgestelltes Gesundheitszeugnis (legalisiert von der Konsularabteilung) mit einzureichen
  • Für Medikamente ist ein Analysezertifikat notwendig (legalisiert von der Konsularabteilung)
Legalisierung Irak – Legalisierungsvorschriften

Alle anderen Dokumente wie Handelsvollmachten, Verträge, juristische Handelsdokumente, Patentbescheinigungen, Testzertifikate, Packlisten, Handelszertifikate müssen von einem Notar, dem zuständigen Landgericht, dem BfAA und anschließend von der Ghorfa vorbeglaubigt werden.

Legalisierung Irak – Konsulatsgebühren

Ursprungszeugnis (gilt auch für Kopien): 110,00 €
Handelsrechnung (gilt auf für Kopien): 110,00 €

Handelsvollmachten, Verträge und weitere juristische Handelsdokumente: 160,00 €

Patentbescheinigungen: 160,00 €

Testzertifikate je Exemplar (SGS-Zertifikate werden nicht legalisiert), Packlisten: 160,00 €

Handelszertifikate: 160,00 €

Legalisierung Irak – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto (auf Anfrage)

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

 

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 119,00 € brutto, 100,00 € netto (auf Anfrage)

für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

GHORFA (Vorbeglaubigung)
Die GHORFA- Gebühr beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument

 

Bearbeitungszeit 5- 8 Wektage, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 2- 3 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto

jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträgt ca. 20,00 € pro Dokument (abhängig von der Zuständigkeit)

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto, abhängig von der Anzahl der Dokumente

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.