Legalisierung Ägypten

Legalisierung Ägypten – Vorgehensweise

Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Ägypten mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess unter Nennung aller Gebühren erläutern.

Legalisierung Ägypten – Legalisierungsvorschriften

-Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt sein.

-Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von Ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.

-Alle urkundlichen Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Bewerbungen für Ausschreibungen müssen vom zuständigen Landgericht beglaubigt sein.

-Handelsregisterauszüge müssen vom zuständigen Amtsgericht und vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden.

-Von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen vom Landgericht beglaubigt werden.

-Privatdokumente, z.B. Vollmachten müssen vom Notar und vom Landgericht vorgeblaubigt sein. Die Landratsämter bzw. Regierungspräsidenten oder Landesämter sind zuständig für die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder Ehefähigkeitsbescheinigungen.

Weitere Bedingungen

-Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug), können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische, englische oder französische Sprache von einem vereidigten Übersetzer angefügt ist. Die Übersetzung muss dann zusätzlich vom zuständigen Landgericht beglaubigt werden (wie oben erwähnt).

-Wenn die Kopie eines Dokuments legalisiert werden soll, so ist dies nur möglich, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.

-Es werden keine elektronischen Stempel/ Unterschriften akzeptiert. Stempel auf einer Blanco-Seite werden nicht legalisiert.

-Ein Dokument aus mehreren Seiten muss an der Ecke zusammen geheftet und mit einem Stempel der IHK/Landgericht versehen sein (oder die Seiten müssen per Schnursiegel miteinander verbunden sein).

Legalisierung Ägypten – Konsulatsgebühren

Die Legalisierungsgebühr für kommerzielle Dokumente beträgt 203,00 € pro Exemplar.

Die Legalisierungsgebühr für private Dokumente beträgt 78,00 € pro Exemplar.

Die Gebühr für die Legalisierung von Übersetzungen beträgt zusätzlich 78,00 € pro Dokument.

Legalisierung Ägypten – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung

Bearbeitungszeit 8 bis 12 Werktage, für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

für das 2. und 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4 bis 7 Werktage*, für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto

für das 2. und 4. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto

ab dem 5. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto

*auf Anfrage, nicht immer möglich.

Landgericht Beglaubigung
Die Gebühr der Landgerichte beträgt 25,00 € pro Dokument

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Notarielle Beglaubigung
Die Gebühr des Notars beträgt ab 10,00 € netto (abhängig von der Anzahl der Dokumente)

Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto

jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto

Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher

59,50 € brutto, 50,00 € netto pro Seite

Anfertigung von Kopien, je Seite 0,50 €

 

Definitionen der Gebühren

Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.

Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.

 

Rechtlicher Hinweis

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.