Visum Turkmenistan

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

Auftragserteilung_Visumbeschaffung_Turkmenistan (anklicken zum Öffnen)

Datenschutzerklärung (anklicken zum Öffnen)

– 1x Visumantrag Turkmenistan (anklicken zum Öffnen)

– 1x Passfoto

– Reisepass im Original mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten

– Bei Geschäftsreisenden: Förmliche Einladung des turkmenischen Geschäftspartners. Dieser muss beim turkmenischen Außenministerium die Einladung bestätigen lassen. Eine gut lesbare Faxkopie der Einladung mit Bestätigungsvermerk vom Außenministerium wird akzeptiert

– Bei privaten Besuchsreisenden: Einladungsschreiben im Original. Dies muss vom Außenministerium in Aschgabad ausgestellt sein.

– Bei touristischen Reisen: Bestätigung einer turkmenischen Touristikorganisation oder Kooperation. Eine gut lesbare Faxkopie wird akzeptiert

– Bei Transitreisen: Kopie des Flugtickets. Das Visum des Ziellandes muss im Pass bereits eingetragen sein

Konsulatsgebühren

Anzahl Einreisen und Gültigkeit        Bearbeitungszeit:                Bearbeitungszeit:
mindestens 10 Arbeitstage           ca. 3 Tage

1-malig bis 10 Tage                                 35,00 EUR                      55,00 EUR
1-malig bis 20 Tage                                 45,00 EUR                      75,00 EUR
1-malig bis 1 Monat                                 55,00 EUR                      95,00 EUR
1-malig bis 2 Monate                               85,00 EUR                     155,00 EUR
1-malig bis 3 Monate                             115,00 EUR                     215,00 EUR
1-malig bis 4 Monate                             145,00 EUR                     275,00 EUR
1-malig bis 5 Monate                             175,00 EUR                     335,00 EUR
1-malig bis 6 Monate                             205,00 EUR                    395,00 EUR

Jeder weiterer Monat plus 30 EUR Konsulargebühr

Mehrmalig bis 1 Monat                              75,00 EUR                    135,00 EUR
Mehrmalig bis 2 Monate                          115,00 EUR                    215,00 EUR
Mehrmalig bis 3 Monate                          155,00 EUR                    295,00 EUR
Mehrmalig bis 4 Monate                          195,00 EUR                    375,00 EUR
Mehrmalig bis 5 Monate                          235,00 EUR                    455,00 EUR
Mehrmalig bis 6 Monate                          275,00 EUR                    535,00 EUR

Jeder weiterer Monat plus 40 EUR Konsulargebühr

1-maliger Transit für maximal 5 Tage          55,00 EUR           nicht möglich

Unsere Servicegebühren

Visumbeschaffung, 6- 12 Werktage Bearbeitungszeit: 71,40 € brutto, 60,00 € netto

Zahlungsbedingungen

Sie erhalten die Rechnung nach Auftragseingang per E-Mail oder auf Wunsch per Post zugesandt. Diese muss innerhalb der Bearbeitungszeit per Überweisung beglichen werden.

Definitionen der Gebühren

– Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Visa/ Einreisegenehmigungen und die Versandvorbereitung.

– Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Visa/ Einreisegenehmigungen berechnet. Diese Gebühr ist steuerfrei.

Rechtlicher Hinweis I Link zur Botschaft

Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr in Höhe von 71,40 € an. Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.

Die hier aufgeführten Informationen stammen von den jeweiligen Konsulaten oder Botschaften. Einreisebestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern. Daher können wir keine Gewähr für die hier aufgeführten Informationen übernehmen. Wir sind jedoch stets bemüht die Informationen bei Änderungen zu aktualisieren. Beachten Sie außerdem, dass das jeweilige Konsulat oder die Botschaft berechtigt ist, weitere Dokumente vom Antragsteller anzufordern.