Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der syrischen Botschaft in Berlin beantragen.
An den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.
Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise – auch wenn die syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es bei Angaben im Pass zu einem entsprechenden Geburtsort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.