Alle Reisedokumente müssen gültig sein. Abgelaufene Ausweise werden nicht anerkannt.
Von der Einreise mit einem Ausweisdokument, das einmal als verloren oder gestohlen gemeldet war, wird dringend abgeraten. Auch wenn der Reisepass oder Personalausweis wieder aufgefunden wurde und dies in Deutschland der Polizei bzw. der Passbehörde mitgeteilt wurde, besteht keine Garantie, dass diese Information auch an der serbischen Einreisegrenze vorliegt. Insbesondere am Belgrader Flughafen ist damit zu rechnen, dass die Einreise verweigert wird und ein direkter Rückflug nach Deutschland erfolgen muss. Die Deutsche Botschaft in Belgrad kann in solchen Fällen keine Unterstützung leisten.
Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mit sich zu führen.
Visum
In Serbien sind touristische Reisen bis zu drei Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als drei Monaten oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Die Ausländerpolizei in Belgrad ist Ansprechpartner bei Fragen der Verlängerung eines Aufenthalts in Serbien, s. auch unter www.mop.gov.rs.
Einreise über Kosovo
Bei der Einreise nach Serbien kann es zu Schwierigkeiten kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet. Wer aus Kosovo kommend nach Serbien einreist, hat aus serbischer Sicht bei der Einreise keinen offiziellen serbischen Grenzübergang passiert und kann später bei der Ausreise aus Serbien seine vorherige Einreise nicht wie erforderlich belegen.
Um dies zu vermeiden, muss, nach Informationen des serbischen Außenministeriums, ein Reisender zuvor auf anderem Weg nach Serbien einreisen und erst im Anschluss nach Kosovo ausreisen. Diese vorherige Einreise nach Serbien wird elektronisch registriert, sodass bei der späteren Ausreise aus Serbien die Einreise dokumentiert ist.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.
Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Mit Beschluss des Parlaments der Republik Serbien vom 15.12.2010 wurde die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Seit Anfang 2011 erfolgt die Ableistung des Wehrdienstes nach dem Freiwilligkeitsprinzip Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland.
Meldepflicht
Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden.
Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land, vorlegen können. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.
Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.
Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Das serbische Außenministerium enthält auf Englisch ebenfalls wichtige Hinweise für Personen, die nach Serbien reisen oder übersiedeln möchten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.