Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Einreisevisum für die Niederlande.
Bei Flugreisen, deren Ziel außerhalb der Schengener Staaten liegt, ist ein gültiger Reisepass mitzuführen.
Aruba,Curação, St. Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba
Für die überseeischen Länder Aruba, Curação und St. Maarten sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.
Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass, der für den Aufenthalt in Curaçãao während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist, mit sich führen.
Für weiterführende Reisen in andere Länder müssen diese Dokumente weitere drei Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein; die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen der Niederlande.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.