Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Kuwait mit jeweils einer Kopie zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
1. Beglaubigungen und Legalisierungen können nur für Firmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, vorgenommen werden.
2. Verträge und Vollmachten sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen (Vollmachten und Verträge nur einsprachig einreichen).
3. Handelsregisterauzug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
4. Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
5. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
6. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen sowie Packlisten sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
7. Auf allen einzureichenden Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben. Auf Dokumenten zu Punkt 5. sind das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
8. Auf Ursprungszeugnissen und Handelsrechnungen muss auf der Rückseite folgende rechtsverbindlich zu unterschreibende Erklärung abgegeben werden: „We certify that the goods are of … (Ursprungsangabe) origin. They contain … (Ursprungsangabe) materials and they are being exported from … (Exportland). The goods were manufactured by …“ (Name und vollständige Adresse).
Handelsrechnungen, je Exemplar | 50,- Euro |
Ursprungszeugnisse, Packlisten je Exemplar | 75,- Euro |
Zertifikate und Herstellererklärungen, je Exemplar | 25,- Euro |
Bescheinigung des Patentamtes, je Exemplar | 25,- Euro |
Verträge und Vollmachten, je Exemplar | 25,- Euro |
Bearbeitungszeit 8- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
ab 10 Dokumente: nach Vereinbarung
Bearbeitungszeit 5- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.