Irland ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente müssen daher bei Ein- und Ausreise gültig sein.
Es wird davon abgeraten, mit Ausweisdokumenten einzureisen, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren und wieder aufgefunden wurden. Es kommt vor, dass die irische Grenzpolizei diese Ausweisdokumente einzieht, weil sie in der Interpol-Datenbank nicht als „wiedergefunden“ erfasst sind.
Visum/ Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Für deutsche Staatsangehörige gibt es auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie benötigen keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.