Es wird ausdrücklich empfohlen, dass Reisedokumente nach Beendigung der Reise weitere sechs Monate gültig sind, da bei Weiterreise über Hongkong in andere Länder Südostasiens andere Anforderungen gelten. So muss beispielsweise bei einer Reise über Hongkong in die Philippinen der Reisepass weitere sechs Monate nach Beendigung der Reise gültig sein. Ist dies nicht der Fall, verweigern Fluggesellschaften ausnahmslos die Mitnahme und der Reisende ist zur Umkehr gezwungen. Bitte überprüfen Sie daher vor Antritt einer Reise, die von Hongkong aus in ein weiteres südostasiatisches Land führt, stets auch die Einreisevorschriften des jeweiligen Ziellandes.
Für ausschließlich nach Hongkong Reisende ist eine einmonatige Gültigkeit des Reisepasses über das Reiseende hinaus ausreichend. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt in Hongkong muss der Reisepass somit für zwei Wochen plus einen Monat gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können nach Hongkong für einen Zeitraum von 90 Tagen ohne Visum einreisen. Nach Ausreise (z. B. nach Macau oder mit einem vorher in Deutschland eingeholten Visum in die Volksrepublik China) kann unmittelbar im Anschluss erneut ein visumsfreier Aufenthalt von 90 Tagen in Hongkong gewährt werden. Voraussetzung ist im letztgenannten Fall, dass bei der ersten Einreise ein noch mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepass vorgelegt wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.