Anmerkungen: Reisedokumente müssen vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten bei der Anerkennung des Personalausweises die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige können visumfrei nach Georgien einreisen und sich dort bis zum einem Jahr aufhalten.
Für Aufenthalte aufgrund selbständiger oder nichtselbständiger Beschäftigung, Studium / Ausbildung oder Familienzusammenführung ist aber weiterhin die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) nötig, deren Beantragung nach Einreise in Georgien bei der Public Service Hall (in allen größeren Städten) erfolgt. Die Aufenthaltserlaubnis muss fristgerecht beantragt werden, d.h. so zeitig, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch innerhalb des Jahres des visumfreien Aufenthalts liegt. Hinweise rund um die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sowie zu erwartende Bearbeitungszeiten finden Sie auf der Webseite der Public Service Hall (auf Englisch, Russisch und Georgisch). Weiterführende Informationen können zudem bei den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen Georgiens in Deutschland erfragt werden.
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor. Das Bußgeld beläuft sich auf 180 GEL bei Überschreiten der legalen Aufenthaltsfrist von bis zu drei Monaten, auf 360 GEL bei Überschreiten von mehr als drei Monaten. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Bei Nichtzahlung kann eine zukünftige Einreise verweigert werden. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Reist ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit nur mit einem Elternteil nach Georgien ein, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.