Senden Sie uns das Ursprungszeugnis im Original und Kopie (gelbe Durchschrift) sowie die Rechnung im Original und Kopie zur Legalisierung Libyen zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Die Originale sowie die Kopien müssen von der zuständigen IHK beglaubigt sein. Die Kopien sind für den Verbleib im Archiv bei der Botschaft.
Außerdem benötigen wir eine Vollmacht auf Firmenbogen, dass wir „Visum International“ die Unterlagen bei der GHORFA (Arab-German Chamber of Commerce and Industry) einreichen sollen. Sowie ein Anschreiben auf Firmenbogen in 3-facher Ausführung.
▪ Alle Dokumente müssen von der Ghorfa beglaubigt werden
▪ Auf den Ursprungszeugnissen ist immer die Rechnungsnummer zu vermerken
▪ Auf den Rechnungen ist immer die Ursprungszeugnisnummer zu vermerken.
▪ Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
▪ Auf der Rückseite des UZ ist vom Ausführer die nachstehend genannte Erklärung abzugeben und zu unterzeichnen. „We hereby declare that the goods are of pure national origin of the exporting country (Abweichend ist das Ursprungsland einzutragen) and that the goods are manufactured by …“ Diese Erkläung muss anschließend durch die IHK beglaubigt werden.
▪ Es werden immer nur die gleiche Anzahl an Originalen legalisiert. Z. B. 1 UZ + 1 Rechnung, 2 UZ + 2 Rechnungen u.s.w.
▪ An den Rechnungen ist immer eine Notiz zu befestigen, um was für eine Warenart es sich handelt.
▪ Die elektronische Beglaubigung der IHK wird akzeptiert, jedoch ist auf Rechnungen der Firmenstempel und die Unterschrift im Original einzutragen.
▪ Dokumente dürfen keinerlei Streichungen oder Korrekturen enthalten.
▪ Original der Rechnung (bei Fremdwährungen muss eine aktuelle Umrechnung beigefügt werden)
▪ Soll eine Rechnung mehrfach legalisiert werden, muss sie sich vom Original unterscheiden. Z.B Kopie-Stempel o.ä.
▪ Bei Exporten von Nahrungsmitteln muss das Gesundheitszeugnis mit legalisiert werden.
▪ Bei Exporten von Medikamenten muss das Analysezertifikat mit legalisiert werden.
▪ Zum Verbleib bei der Botschaft werden 1 gelbe Durchschrift des Ursprungszeugnisses und eine Kopie der Rechnung mit original IHK-Stempel benötigt. Für die Kopien werden keine Gebühren erhoben.
▪ Eine Übersetzung in die arabische Sprache ist nicht mehr notwendig.
Ursprungszeugnis Original: 36,00 €
Ursprungszeugnis Kopie: 18,00 €
Rechnung Original: 36,00 € + 1/1000 des Rechnungsbetrages
Rechnung Kopie: 18,00 €
Bearbeitungszeit 5- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
für das 2. und 3. Dokument zusätzlich je 35,70 € brutto, 30,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
ab 10 Dokumente: nach Vereinbarung
Bearbeitungszeit 6- 10 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 3- 5 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 2 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.