Deutsche können nach Costa Rica zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage mit einem Reisepass visafrei einreisen. Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.
Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Bei dem panamaisch-costaricanischen Grenzübergang Sixaola muss eine Brücke zu Fuß überquert werden. Reisende müssen dort darauf achten, von beiden Grenzkontrollen Stempel zu erhalten und die Brücke nicht ohne den Besuch der jeweiligen (daneben befindlichen) Grenzstationen zu überqueren. Gleiches gilt für die Rückreise.
Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen, da die Ausländerpolizei in diesen Fällen die Möglichkeit eines illegalen Aufenthalts in Costa Rica prüft und zu diesem Zweck die Pässe bis zu einem Monat einbehält. Es können aus diesem Grund Inhaftierungen und Abschiebungen erfolgen.
Hinweise für Minderjährige
Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costa-ricanischem Recht nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Minderjährigenschutzabkommen, bestehen.
Bei der Ausreise aus Costa Rica von Minderjährigen, die auch costaricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costaricanischen Grenzbehörden ein sog. „Permiso de Salida“ (Ausreiseerlaubnis), das bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costaricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden kann. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollte vor der Reise mit der costaricanischen Botschaft in Berlin geklärt werden.
Eine Ausreiseerlaubnis ist dagegen nicht erforderlich, wenn sich Minderjährige zu touristischen Zwecken in Costa Rica aufgehalten haben und bei der Ausreise von beiden Elternteilen begleitet werden.
Reisen über die USA
Hierfür sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten.
Sonstige Hinweise
An den costaricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z. B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z. B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie. Aufgrund der erweiterten Sicherheitsvorkehrungen sollte zusätzliche Zeit bei der Abfertigung einkalkuliert werden.
Ferner sollten Sie beachten, dass im Falle des Passverlusts (z. B. durch Diebstahl) von der deutschen Botschaft in San José kurzfristig ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA, so dass vor Rückreise nach Deutschland über die USA noch ein Visum bei der Botschaft der USA in San José beantragt werden muss. Die Visabeantragung kann mehrere Arbeitstage in Anspruch nehmen, so dass unter Umständen der Rückflug nach Deutschland umgebucht werden muss.
Bei Diebstahl des biometriefähigen Reisepasses kann jedoch trotz des vorläufig ausgestellten deutschen Reisepasses und US Transitvisum die Einreise in die USA nicht garantiert werden. Daher wird empfohlen einen Transit in die USA möglichst zu umgehen und den Flug umzubuchen.
Gebühren bei Ausreise
Seit Juni 2015 ist die Ausreisesteuer bei den meisten Fluggesellschaften in den Flugtickets enthalten. Wird die Grenze auf dem Landweg überquert, ist die Steuer zu entrichten (i.d.R. 7,- USD, zahlbar auch in colones). Bei längeren nicht-touristischen Aufenthalten ohne erforderliches Visum können Bußgelder verhängt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne das Visum International hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.